Für jeden mindestens vier Monate alten Hund ist die Hundesteuer zu entrichten:

Nutzhund:
CHF 40.00/ Jahr

Anderer Hund:
CHF 100.00/ Jahr

Pro weiterer Hund im gleichen Haushalt beträgt die Steuer je CHF 100.00 mehr als die Grundsteuer.

Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.

Die Hundesteuer muss jeweils bis Ende Januar des laufenden Jahres am Schalter bezahlt werden.

Preis

Nutzhund CHF 40.00 / andere Hunde CHF 100.00

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