Hundesteuern
Für jeden mindestens vier Monate alten Hund ist die Hundesteuer zu entrichten:
Nutzhund:
CHF 40.00/ Jahr
Anderer Hund:
CHF 100.00/ Jahr
Pro weiterer Hund im gleichen Haushalt beträgt die Steuer je CHF 100.00 mehr als die Grundsteuer.
Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.
Die Hundesteuer muss jeweils bis Ende Januar des laufenden Jahres am Schalter bezahlt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kassieramt / Steueramt | 041 835 13 01 | kassieramt@sattel.ch |