Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sz.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Gemeindekanzlei Sattel, gemeinde@sattel.ch

Urne Öffnungszeiten

Die Urne ist am Abstimmungs- und Wahlsonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Gemeindehaus, Dorfstrasse 22a, 6417 Sattel, im Erdgeschoss

Voraussetzungen

Stimmberechtigt ist jede Schweizerbürgerin und jeder Schweizerbürger, der in der Gemeinde als Bürger oder Niedergelassener wohnt, das 18. Altersjahr erfüllt hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.

Die Stimmunterlagen werden den Stimmberechtigten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt. Falls Sie Ihre Stimmunterlagen verloren oder nicht erhalten haben, kann beim Stimmregisterführer ein Duplikat des Stimmrechtsausweises beantragt werden. Das Duplikat des Stimmrechtsausweises ist beim Einwohneramt persönlich abzuholen. Für die Identifikation nehmen Sie bitte Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass mit.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist