Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder online über eUmzug abmelden.
Bei einem Schalterbesuch bringen Sie bitte folgendes mit:
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen:
- Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis (falls noch vorhanden)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen:
- Ausländerausweis
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte kommen Sie persönlich beim Einwohneramt vorbei.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 835 12 01 | einwohneramt@sattel.ch |