Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder online über eUmzug abmelden.
 

Bei einem Schalterbesuch bringen Sie bitte folgendes mit:

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen:

  • Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis (falls noch vorhanden)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen:

  • Ausländerausweis


Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte kommen Sie persönlich beim Einwohneramt vorbei.

Preis

gratis

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