30. April 2025
Die Ausbreitung des gefrässigen Japankäfers soll verhindert werden. Der Kanton Schwyz hat die Gemeinde Sattel der Pufferzone zugeteilt, weshalb für Private und Landwirtschaftsbetriebe, Gärtnereien und Pflanzenhändler Einschränkungen gelten.

Der Japankäfer wurde im Spätsommer 2024 erstmals im Kanton Schwyz vorgefunden. Er frisst über 400 Wirtspflanzen und kann grossen Schaden in der Landwirtschaft und im Gartenbau anrichten. Seine Ausbreitung soll verhindert werden, weshalb eine kantonale  Allgemeinverfügung erlassen wurde. Um den Fundort im Naturschutzgebiet Sägel wurde eine Pufferzone gelegt, in welcher spezielle Massnahmen für Privatpersonen, Landwirtschaftsbetriebe, Gärtnereien und Pflanzenhändler gelten. Fundorte von Japankäfer sind meldepflichtig. 

Bild Japankäfer

Zugehörige Objekte

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Informationen für Privathaushalte (PDF, 451 kB) Download 0 Informationen für Privathaushalte
Informationen für Landwirtschaftsbetriebe (PDF, 523 kB) Download 1 Informationen für Landwirtschaftsbetriebe
Informationen für Gartenbaubetriebe (PDF, 390 kB) Download 2 Informationen für Gartenbaubetriebe
Informationen Verkaufsstellen von Pflanzen (PDF, 397 kB) Download 3 Informationen Verkaufsstellen von Pflanzen
Allgemeinverfügung Japankäfer (PDF, 613 kB) Download 4 Allgemeinverfügung Japankäfer