Informationen Kinderbetreuungsgesetz

28. März 2024
Ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 gilt das neue Kinderbetreuungsgesetz. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig. Seit dem 1. Juni 2024 können Gesuche für Betreuungsbeiträge elektronisch erfasst werden.

Die Einreichung von Gesuchen für Betreuungsbeiträge erfolgt über das Online-Tool kiBon, welches seit dem 1. Juni 2024 allen Erziehungsberechtigten zur Verfügung steht.

Um einen Anhaltspunkt zu erhalten ob und wie hohe Betreuungsbeiträge Sie ab dem neuen Schuljahr 2024/25 geltend machen könnten, finden Sie auf der Homepage des Kantons Schwyz einen Beitragsrechner für die Kinderbetreuung. Weitere allgemeine Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz finden Sie unter diesem Link.

Wichtig: damit eine Vergütung erfolgen kann, muss die Betreuungseinrichtung vom Kanton anerkannt bzw. dort gemeldet sein.

Kinder beim Spielen im Kreis