Schullaufbahnentscheid: Klassenwechsel

Zwischen Oktober und März führt die Klassenlehrperson mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten ein Standortgespräch und informiert über Entwicklungsstand, Leistungsvermögen, Arbeitsverhalten und den voraussichtlichen Klassenwechsel.

Im Falle eines ausserordentlichen Klassenwechsels (Repetition, Überspringen einer Klasse) informiert die Lehrperson im März/April die Erziehungsberechtigten darüber. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, informiert die Klassenlehrperson die Schulleitung. Anschliessend hört diese beide Parteien an, prüft die Unterlagen und erlässt eine anfechtbare Verfügung. Gegen den Entscheid der Schulleitung können die Erziehungsberechtigten innert 20 Tagen seit Zustellung schriftlich Beschwerde beim Schulrat erheben. 

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Datum
26. August 2025