Die Lehrpersonen sind verpflichtet innerhalb dreier Kalenderjahre 15 Tage LWB (Lehrerweiterbildung) zu besuchen. Diese findet in der unterrichtsfreien Zeit statt. Pro Schuljahr können maximal 4 Halbtage SCHILW (Schulinterne Lehrerweiterbildung) innerhalb der Unterrichtszeit platziert werden.

Informationen

Datum
2. November 2020

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