Benötigt Ihr Kind eine Dispensation vom Schulunterricht, beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise, welche für den Kindergarten und die Primarschule gelten. Die Zuständigkeiten für die Bewilligungen von Dispensen hängen von deren Dauer ab und sind wie folgt geregelt.:

  • 1 Tag: Klassenlehrperson (mind. 3 Tage vorher)
  • 2 Tage bis 2 Wochen: Schulleitung (mind. 2 Wochen vorher)
  • Über 2 Wochen: Schulrat (mind. 4 Wochen vorher)    

Allgemein gelten Ferien- und Freizeitangelegenheiten nicht als entschuldbarer Absenzgrund. Derartige Gesuche können nicht bewilligt werden. 

Begründete Dispensationsgesuche sind rechtzeitig schriftlich der zuständigen Stelle einzureichen.

Informationen

Datum
26. August 2025

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