Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.

Jede Person kann beim schweizerischen Strafregister einen sie betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. In diesem erscheinen Urteile wegen Verbrechen und Vergehen; Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur im Auszug, wenn ein Berufsverbotnach Artikel 67 StGB verhängt wurde.

Sie können den Strafregisterauszug online oder bei jeder Poststelle gegen Vorweisung einer Identitätskarte bestellen.

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