Die Erbbescheinigung kann beim Erbschaftsamt in Schwyz bestellt werden. Die Erbbescheinigung kann frühestens nach Ablauf eines Monats seit der Mitteilung an die Beteiligten gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt werden.

Kontakt:
Erbschaftsamt Schwyz
Brüöl 7
Postfach 60
6431 Schwyz

Telefon 041 819 67 33
E-Mail info@bezirk-schwyz.ch

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