Baubewilligungsverfahren (inkl. Hinweise)

  • Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde ein elektronisches Baugesuch (eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) einzureichen.
  • Zusätzlich sind folgende Unterlagen, alle 2-fach und mit Originalunterschrift versehen, in Papierform bei der Gemeinde einzureichen:
  • Insbesondere bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen empfiehlt sich vorgängig einer Baueingabe eine Vorabklärung. Vorabklärungen sind bei der Gemeinde einzureichen und können auch in elektronischer Form (E-Mail, Unterlagen und Pläne als PDF) erfolgen.
  • Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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