• Solaranlagen leisten einen grossen Beitrag an eine nachhaltige Energieversorgung von Bauten. Damit diese auch in nützlicher Frist gebaut werden können, ist ein rasches und unkompliziertes Baubewilligungsverfahren notwendig. Auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind Anlagen bewilligungsfrei. Sie unterliegen seit dem 1. Mai 2014 nur noch der Meldepflicht, sofern sie sorgfältig integriert sind und keine Natur- und Kulturdenkmäler von kantonaler Bedeutung beeinträchtigen. Für das Meldeverfahren ist ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der kantonalen Baugesuchszentrale aufgeschaltet.
  • Für Photovoltaikanlagen ist jedoch immer eine Brandschutzbewilligung notwendig.
  • Bei den meisten Gebäuden ist damit die Erstellung von Solaranlagen unproblematisch. Dennoch ergeben sich für Bauwillige und Behörden Abgrenzungsfragen. Antworten darauf finden Sie in der Planungshilfe für Solaranlagen. Detaillierte Auskünfte erteilt das Bauamt.

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