Fristerstreckung Steuererklärung

Wem es nicht möglich ist seine Steuererklärung fristgerecht bis 31. März einzureichen,  kann eine Fristerstreckung beantragen.

Das Fristerstreckungsgesuch muss bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Postfach 1232, 6431 Schwyz bis spätestens 31. März eingereicht werden. Maximal kann die Frist bis 31. Dezember verlängert werden.

Über die Homepage des Kantons Schwyz kann die Fristverlängerung sowohl für Natürliche als auch Juristische Personen einfach und schnell beantragt werden.

Link natürliche Personen

Link juristische Personen

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