Der Strafregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob eine Person im Zentralstrafregister des Bundes verzeichnet ist oder nicht. Jede Person kann einen sie selbst betreffenden, schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.

Bestellmöglichkeiten:

Über die Homepage vom Bund oder am Postschalter. In Postagenturen ist diese Bestellung leider nicht möglich.

Preis

CHF 20.00