Verpflichtungserklärung Besuchsaufenthalt

Wenn Sie eine Person aus einem visumspflichtigen Land für einen touristischen Aufenthalt von höchstens drei Monaten in die Schweiz einladen möchten, muss diese zunächst selbstständig ein Visumsgesuch bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland einreichen.

Gegebenenfalls wird als Voraussetzung für die Visumerteilung eine sogenannte Verpflichtungserklärung eines zahlungsfähigen Garanten bzw. einer Garantin mit Wohnsitz in der Schweiz verlangt. In diesem Fall müssen die ausländischen Gäste das entsprechende Formular ausfüllen und Ihnen in die Schweiz senden.

Als Garantin oder Garant verpflichten Sie sich, im Bedarfsfall für sämtliche anfallenden Kosten (Garantiesumme bis CHF 30’000) während des Aufenthalts Ihres Gastes in der Schweiz aufzukommen. Sind Sie bereit, dieser Verpflichtung nachzukommen, unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und reichen diese zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Einwohneramt Ihres Wohnortes ein.

Zur Prüfung Ihrer finanziellen Situation benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Aktueller Betreibungsregisterauszug
  • Vermögensnachweis über CHF 30‘000 (Kontoauszüge)
  • Falls Sie den Vermögensnachweis nicht erbringen können, bringen Sie bitte Unterlagen zu Ihren finanziellen Verhältnissen mit (Lohnabrechnungen, Rentenbescheinigungen, Urkunde über Wohneigentum etc.)

 

Preis

CHF 20.00

Zugehörige Objekte

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