Informationen Kinderbetreuungsgesetz und Tagesplatzvermittlung

20. Mai 2025
Seit dem Schuljahr 2024/2025 gilt das neue Kinderbetreuungsgesetz. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig. Seit dem 1. Juni 2024 können Gesuche für Betreuungsbeiträge elektronisch erfasst werden. Die Mythenand GmbH ist neu Vermittlungsstelle für Tagesplätze.

Die Einreichung von Gesuchen für Betreuungsbeiträge erfolgt über das Online-Tool kiBon, welches seit dem 1. Juni 2024 allen Erziehungsberechtigten zur Verfügung steht.

Um einen Anhaltspunkt zu erhalten ob und wie hohe Betreuungsbeiträge Sie geltend machen könnten, finden Sie auf der Homepage des Kantons Schwyz einen Beitragsrechner für die Kinderbetreuung. Weitere allgemeine Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz finden Sie unter diesem Link.

Wichtig: damit eine Vergütung erfolgen kann, muss die Betreuungseinrichtung vom Kanton anerkannt bzw. dort gemeldet sein. Das Beitragsgesuch muss jährlich erneuert werden. 

Die Vermittlung von Tagesplätzen bei Tageseltern erfolgt über die Kita Mythenand GmbH. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Mythenand GmbH.

Kinder beim Spielen im Kreis