Informationen Kinderbetreuungsgesetz

28. März 2024
Ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 gilt das neue Kinderbetreuungsgesetz. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig. Ab dem 1. Juni 2024 können Gesuche für Betreuungsbeiträge elektronisch eingereicht werden.

Die Einreichung von Gesuchen für Betreuungsbeiträge erfolgt über ein Online-Tool (kiBon), welches ab dem 1. Juni 2024 allen zur Verfügung steht.

Um schon vorher einen Anhaltspunkt zu erhalten ob und wie hohe Betreuungsbeiträge Sie ab dem neuen Schuljahr 2024/25 geltend machen könnten, finden Sie auf der Homepage des Kantons Schwyz einen Beitragsrechner für die Kinderbetreuung sowie weitere wichtige Informationen diesbezüglich.

Wichtig: damit eine Vergütung erfolgen kann, muss die Betreuungseinrichtung vom Kanton anerkannt bzw. dort gemeldet sein.

Kinder beim Spielen im Kreis