3. Februar 2025
Am Mittwoch, 5. Februar 2025, ab 13.30 Uhr findet der alljährliche Sirenentest statt. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Stationäre und mobile Sirenen werden auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft

Am Mittwoch, 5. Februar 2025, findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen, der Systemkomponenten sowie der Auslösestationen getestet. Im Kanton Schwyz werden 110 stationäre und über 60 mobile Sirenen getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

In der Schweiz werden rund 5000 stationäre Sirenen für den Allgemeinen Alarm betrieben. Rund 700 davon können gleichzeitig für den Wasseralarm eingesetzt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und den Betreibern von Stauanlagen dafür, dass die Sirenen auf dem neusten technischen Stand sind und betriebsbereit gehalten werden. Im Kanton Schwyz erfüllen diese Aufgabe 110 stationäre, wovon davon 36 Kombisirenen sind, und mehr als 60 mobile Sirenen. Zudem wird die Alarmierung der Bewohner in abgelegenen, ständig bewohnten Gebäuden mittels Telefon sichergestellt.

Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr und um 13.45 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von zwei Mal einer Minute Dauer. Die Testphase für den allgemeinen Alarm darf, wenn nötig, bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Um 14.15 Uhr und um 15.00 Uhr wird ab unterschiedlichen Auslösestellen in den gefährdeten Gebieten unterhalb der beiden Stauanlagen (Sihlsee und Wägitalersee) das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Der Sirenentest ist um 15.30 Uhr abgeschlossen.

Bei Alarm richtig reagieren
Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der «Wasseralarm» bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf www.alert.swiss und auf Teletext, Seite 680 und 681, sowie auf den örtlichen Wasseralarm-Merkblättern.

Alertswiss: der direkte Draht zwischen Behörden und Bevölkerung
Ergänzend zum Alarmierungs- und Informationssystem mittels Sirenen und Radio alarmieren und informieren die Behörden die Bevölkerung bei Ereignissen auch via «Alertswiss». Die Bevölkerung ist daher aufgefordert, die neuen Alarmierungs- und Informationskanäle zu nutzen und insbesondere die Alertswiss-App auf ihren täglich genutzten Smartphones zu installieren. Die Alertswiss-App ist zurzeit bei mehr als 2 Millionen Nutzern registriert. Sie ist kostenlos für Android- und für iOS-Systeme und downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.

Das Sicherheitsdepartement bittet die Bevölkerung um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten.

Sicherheitsdepartement

Auskunft: Pascal Arnold, Stv. Leiter Katastrophenhilfe, Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz, 041 819 22 04 oder 079 683 09 88