2. Wahlgang der Gemeinderatswahlen (19. Juni 2022)
Sind bis zum Ablauf der Anmeldefrist am Mittwoch, 18. Mai 2022, 9.00 Uhr, für den zweiten Wahlgang nicht mehr Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen worden als Sitze zu vergeben sind, werden die Vorgeschlagenen vom Gemeinderat als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 44a Abs. 1 WAG).
Detailliertere Informationen finden sich in den untenstehenden Dokumenten.
Zugehörige Objekte
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A 2. Wahlgang Gemeindewahlen Informationen Verfahren | Download | 0 | A 2. Wahlgang Gemeindewahlen Informationen Verfahren |
B 2. Wahlgang Gemeindewahlen Formular Wahlvorschlag | Download | 1 | B 2. Wahlgang Gemeindewahlen Formular Wahlvorschlag |
C Gemeindewahlen 2022 Dekret Gemeinderat | Download | 2 | C Gemeindewahlen 2022 Dekret Gemeinderat |
D Gemeindewahlen 2022 Dekret Regierungsrat | Download | 3 | D Gemeindewahlen 2022 Dekret Regierungsrat |