Gemäss § 12 des Gesetzes über die Öffentlichkeit und den Datenschutz (ÖDSG) darf das Einwohneramt Privaten und privaten Unternehmen folgende Daten über Einwohner bekannt geben: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum. Eine Datensperre gemäss § 13 ÖDSG bleibt vorbehalten.

Auf Gesuch hin kann weiter auch über Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit sowie Datum und Ort des Zu- und Wegzuges Auskunft gegeben werden, wenn dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Eine Adressanfrage können Sie über das Online-Formular oder schriftlich stellen. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Bei allen Anfragen ist der Grund der Anfrage anzugeben. Telefonische Auskünfte werden nur an Behörden und Amtsstellen erteilt.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Preis

CHF 10.00

Online-Formular

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