Corona-Pandemie: Übersicht Lockerungen ab 19. April 2021

15. April 2021
Der Bundesrat hat per Montag, 19. April 2021, weitere Lockerungen der Covid-19-Massnahmen beschlossen.

Gemäss Bundesrat gelten folgende Lockerungen:

  • Restaurantterrassen wieder offen (6.00 bis 23.00 Uhr)
  • Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe wieder offen
  • Publikumsveranstaltungen im Profibereich erlaubt (z.B. Fussballmatch, Kino, Theater, Openairs): draussen max. 100, drinnen max. 50 Personen (max. 1/3 Kapazität)
  • Andere Veranstaltungen (z.B. Vereinstreffen): max. 15 Personen
  • Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen erlaubt
  • Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen
  • Testoffensive: Keine Quarantäne für Unternehmen
  • Geimpfte Bewohner von Alters- und Pflegeheimen: Maskenpflicht kann aufgehoben werden

Welche Regeln oder Beschränkungen bei den einzelnen Lockerungen eingehalten werden müssen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht.

Ebenfalls untenstehend finden Gastrobetriebe Informationen zur Terrassenöffnung.

bildliche Darstellung der Covid-19-Lockerungen

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Terrassenöffnung für Gastronomie.pdf Download 2 Merkblatt Terrassenöffnung für Gastronomie.pdf