Corona-Pandemie: Übersicht Lockerungen ab 19. April 2021
Gemäss Bundesrat gelten folgende Lockerungen:
- Restaurantterrassen wieder offen (6.00 bis 23.00 Uhr)
- Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe wieder offen
- Publikumsveranstaltungen im Profibereich erlaubt (z.B. Fussballmatch, Kino, Theater, Openairs): draussen max. 100, drinnen max. 50 Personen (max. 1/3 Kapazität)
- Andere Veranstaltungen (z.B. Vereinstreffen): max. 15 Personen
- Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen erlaubt
- Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen
- Testoffensive: Keine Quarantäne für Unternehmen
- Geimpfte Bewohner von Alters- und Pflegeheimen: Maskenpflicht kann aufgehoben werden
Welche Regeln oder Beschränkungen bei den einzelnen Lockerungen eingehalten werden müssen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Übersicht.
Ebenfalls untenstehend finden Gastrobetriebe Informationen zur Terrassenöffnung.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Übersicht Lockerungen ab 19. April 2021 | Download | 0 | Übersicht Lockerungen ab 19. April 2021 |
Häufig gestellte Fragen zu Lockerungen | Download | 1 | Häufig gestellte Fragen zu Lockerungen |
Merkblatt Terrassenöffnung für Gastronomie.pdf | Download | 2 | Merkblatt Terrassenöffnung für Gastronomie.pdf |