Kurzfristiger Schulausfall
Ein kurzfristiger Schulausfall entsteht, wenn eine Lehrperson am Vorabend oder am Morgen vor dem Unterricht erkrankt und daher nicht unterrichten kann. Der Unterricht/die Betreuung der Kinder wird in diesem Fall am Vormittag durch die Schule sichergestellt. Am Nachmittag ist unterrichtsfrei; es werden aber jene Schulkinder betreut, welche zu Hause nicht betreut werden können. Sollte der Schulausfall länger dauern, ist am nächsten Tag schulfrei. Auf den dritten Tag hin organisiert die Schulleitung, wenn möglich, eine Stellvertretung.  

Vorhersehbarer Schulausfall
Ein vorhersehbarer Schulausfall (SCHILW / Abwesenheit einer Lehrperson) wird den Eltern mindestens 1 Woche im Voraus mitgeteilt.

Informationen

Datum
2. November 2020

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