Wer nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich oder die eigene Familie aufzukommen, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt zum Tragen, wenn Sie auf andere Sozialleistungen wie Taggelder oder Renten keinen Anspruch haben oder wenn diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen wird geprüft, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Wir beraten Sie diskret und helfen Ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

Bitte nehmen Sie telefonisch mit dem Fürsorgesekretariat Kontakt auf, damit wir eine erste Abklärung Ihres möglichen Anspruches vornehmen können.

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